Dürfen Kundenzeichnungen unter Geheimhaltungsvereinbarung in eine KI?
Das entscheidet nicht die Technik, sondern Ihre Vereinbarung mit dem Kunden. Viele Geheimhaltungsvereinbarungen regeln, wer die Unterlagen sehen und wo sie verarbeitet werden dürfen. Erst wenn das klar ist, lässt sich die passende Betriebsart wählen: ein öffentlicher KI-Dienst scheidet meist aus, ein eigener Server in der EU oder ein Sprachmodell im eigenen Werk kommen in Frage.
In Kürze
- Maßgeblich ist der Wortlaut Ihrer Geheimhaltungsvereinbarung und Kundenverträge.
- Kostenlose KI-Dienste im Browser sind für vertrauliche Zeichnungen meist ungeeignet.
- Ein eigener Server in der EU oder lokale KI im Werk ändern die Ausgangslage.
- Der Artikel ist ein allgemeiner Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Ob Kundenzeichnungen in eine KI dürfen, steht in Ihrer Geheimhaltungsvereinbarung, nicht im Handbuch einer Software. Prüfen Sie zuerst, wer die Unterlagen sehen darf, ob Dienstleister eingebunden werden dürfen und ob ein Ort der Verarbeitung vorgeschrieben ist. Danach wählen Sie die Betriebsart. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Was regeln Geheimhaltungsvereinbarungen typischerweise?
Formulierungen sind sehr unterschiedlich, aber einige Punkte kommen häufig vor:
- Zweckbindung: Die Unterlagen dürfen nur für das Angebot oder den Auftrag genutzt werden.
- Personenkreis: Nur Mitarbeiter, die sie für ihre Arbeit brauchen, dürfen sie sehen.
- Weitergabe an Dritte: Ohne Zustimmung des Kunden nicht erlaubt, manchmal mit Ausnahmen für Unterlieferanten.
- Schutzmaßnahmen: Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, teils mit Verweis auf Standards des Kunden.
In der Automobilzulieferung verlangen Kunden häufig zusätzlich einen Nachweis über Informationssicherheit, häufig über TISAX, ein Prüf- und Austauschverfahren der Branche. Was daraus für KI folgt, steht selten ausdrücklich drin. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick.
Warum öffentliche KI-Dienste meist ausscheiden
Wenn ein Mitarbeiter eine Kundenzeichnung in einen frei zugänglichen KI-Dienst im Browser lädt, gibt er sie an einen Anbieter weiter, mit dem Ihr Betrieb keinen Vertrag über diese Daten hat. Je nach Dienst und Einstellung können Eingaben auch zur Verbesserung der Modelle verwendet werden. Mit einer üblichen Geheimhaltungsvereinbarung ist das schwer vereinbar. Wie Sie das intern regeln, beschreibt der Artikel Was sollte die Geschäftsführung zu ChatGPT regeln?.
Welche Betriebsarten gibt es stattdessen?
Für vertrauliche Unterlagen kommen zwei Varianten in Frage:
| Eigener Server in der EU | Lokale KI im Werk | |
|---|---|---|
| Wo liegen die Unterlagen? | eigener Server je Kunde bei Hetzner in Falkenstein, Deutschland | auf Hardware in Ihrem Unternehmen |
| Wo arbeitet das Sprachmodell? | Microsoft Azure, EU-Datenzone | auf eigener GPU-Hardware im Haus |
| Training mit Ihren Daten | nein | nein |
| Beteiligte Dienstleister | Goma-IT, Hetzner, Microsoft | Goma-IT per Fernzugang, den Sie freigeben |
Die erste Variante bindet Dienstleister ein, die Daten bleiben aber in der EU und werden nicht zum Training genutzt. Die zweite hält alles im Haus. Welche Variante Ihre Vereinbarungen zulassen, klären Sie vorab mit Ihrer Rechtsberatung oder dem Kunden.
Was gehört zur lokalen Variante dazu?
Eine GPU-Hardware, also ein Server mit Grafikprozessoren, Platz im Serverraum und eine Person, die intern für den Fernzugang zuständig ist. Ob ein lokales Sprachmodell Ihre Aufgaben in ausreichender Qualität erledigt, zeigt ein Machbarkeits-Check auf gemieteter GPU-Rechenleistung in einem EU-Rechenzentrum, bevor Hardware gekauft wird. Welche Beispieldaten für diesen Test verwendet werden, bestimmen Sie. Für den Test eignen sich eigene Unterlagen besser als Kundenzeichnungen.
Und eigene Konstruktionsdaten?
Auch eigene Zeichnungen, Rezepturen und Verfahrensbeschreibungen sind schützenswert, selbst wenn kein Vertrag es verlangt. Für sie entscheidet Ihre eigene Sicherheitspolitik. Es kann sinnvoll sein, dafür dieselbe Betriebsart wie für Kundenunterlagen zu wählen, damit es keine zwei Regeln gibt.
Welche Fragen sollten Sie vorab klären?
- Erlaubt die Vereinbarung Dienstleister, und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
- Gibt es Vorgaben zum Ort der Verarbeitung?
- Wer im Haus darf die Unterlagen in der KI sehen?
- Was passiert mit den Daten nach Projektende?
Mit diesen Antworten lässt sich die Betriebsart im Erstgespräch schnell eingrenzen. Wie die lokale Variante abläuft, beschreibt die Seite Lokale KI im Werk.
Häufige Fragen
Ist eine Verarbeitung in der EU automatisch erlaubt?
Nein. Manche Vereinbarungen erlauben keine Weitergabe an Dritte, unabhängig vom Ort. Dann ist entscheidend, ob ein Dienstleister als Dritter gilt. Das klären Sie am besten mit Ihrer Rechtsberatung oder direkt mit dem Kunden.
Sollen wir den Kunden fragen?
Wenn die Vereinbarung unklar ist, ist eine kurze schriftliche Rückfrage oft der einfachste Weg. Manche Kunden haben für solche Fälle bereits eigene Vorgaben.
Was bietet Goma-IT für diesen Fall?
Zwei Varianten: einen eigenen Server bei Hetzner in Deutschland mit Sprachmodell über Microsoft Azure in der EU-Datenzone, oder ein Sprachmodell auf eigener Hardware im Werk, vorab geprüft mit einem Machbarkeits-Check.